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2009 neue Förderprogramme der KfW-Bank für Energiesparmaßnahmen
bei Neubauten und bestehenden Wohngebäuden
Jetzt auch Einzelmaßnahmen förderfähig


Seit dem 1. April 2009 ersetzen die Programme "Energieeffizient Bauen" und Energieeffizient Sanieren" die bisherigen Programme "Ökologisch Bauen", "CO2-Gebäudesanierung" und "Wohnraum modernisieren". Die Programme dienen der Förderung von Maßnahmen der Energieeinsparung und zur Minderung des CO2-Ausstoßes bei Wohnungsneubauten und bestehenden Wohngebäuden. In beiden neuen Programmen wurde der Begriff des "KfW-Effizienzhauses" eingeführt.

A. Energieeffizient Bauen
Mit diesem Förderprogramm wird mit zinsverbilligten Darlehen die Errichtung, Herstellung oder der Ersterwerb von neuen Wohngebäuden geförder, die den Förderstandard eines "KfW-Effizienzhauses 55 oder 70" erreichen. Gleichzeitig darf der Jahresprimärenergiebedarf der Gebäude nicht mehr als 40 kW/h pro m2 Gebäudenutzungsfläche und Jahr (KfW-Effizienzhaus 55) bzw. 60 kW/h pro m2 und Jahr (KfW-Effizienzhaus 70) betragen.

B. Energieeffizient Sanieren
Dieses Programm fasst das Förderangebot zur energetischen Modernisierung bestehender Wohngebäude zusammen. Es gilt für Gebäude, für die vor dem 01.01.1995 der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde. Für eine Förderung stehen folgende Varianten zur Verfügung:

  • Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 70 oder 100
    Mit diesem Programm werden Maßnahmen gefördert, die dazu beitragen, das energetische Niveau eines "KfW-Effizienzhauses 70 oder 100" zu erreichen sowie der Ersterwerb entsprechend sanierter Wohneinheiten. Die Anforderungen entsprechen den bisherigen Vorgaben von "EnEV-Neubau-Niveau" bzw. "EnEV-Neubau-Niveau minus 30". Für dieses Förderangebot erhöht sich der Förderhöchstbetrag auf 75.000 Euro je Wohneinheit.


  • Einzelmaßnahmen und freie Einzelmaßnahmen-Kombinationen
    Eine Förderung energieeffizienter Einzelmaßnahmen wurde nun im Programm "Energieeffizientes Sanieren" zusammengefasst. Neu ist, dass die Förderung vordefinierter Maßnahmenpakete entfällt und dafür die Möglichkeit der freien Kombination von Einzelmaßnahmen geschaffen wurde. Gefördert werden:

    - Wärmedämmung der Außenwände
    - Wärmedämmung des Daches bzw. der oberen Geschossdecke
    - Erneuerung der Fenster
    - Einbau einer Lüftungsanlage
    - Austausch der Heizungsanlage


Besonders interessant für Privatpersonen, die Eigentümer von selbstgenutzten oder vermietetem Wohnraum sind, ist der Umstand, dass neben zinsgünstigen Krediten auch Zuschüsse für den Austausch alter Fenster beantragt werden können. So gewährt die KfW-Förderbank einen Zuschuss von 5% der förderfähigen Investitionskosten, maximal jedoch 2.500 Euro je Wohneinheit. Somit kann man auch von einer so genannten "Abwrack-Prämie" für alte Fenster sprechen.

Bitte informieren Sie sich über genauere Details zu den Programmen bei Ihrem Gebäude-Energie-Berater oder einem zuverlässigen Sachverständigen. Informationen finden Sie auch auf folgenden Webseiten:

  • www.kfw-foerderbank.de
    Über die Menüs "Bauen, Wohnen, Energie sparen" - "Programme für Wohnimmobilien" gelangen Sie zu den ausführlichen Beschreibungen der Förderprogramme.


  • www.energiefoerderung.info
    Zusammenstellung aktueller Förderprogramme von Bund und Land.


  • www.zukunftaltbau.de
    Programm des Umweltministeriums Baden-Württemberg

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Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) beschlossen

Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) wird im Herbst 2009 in Kraft treten. In Umsetzung der Klimaziele der Bundesregierung werden damit Gebäude gegenüber der alten Regelung (EnEV 2007) um durchschnittlich 30% sparsamer im Energieverbrauch sein müssen. Die Regelung gilt für die Errichtung neuer Wohngebäude als auch für die Modernisierung von Altbauten und den entsprechenden Nachrüstpflichten.

Die EnEV 2009 ist wiederum nur ein Zwischenschritt für weitere Verschärfungen der Wärmedämm-Anforderungen. Angekündigt ist bereits eine EnEV 2012, bei der noch offen ist, ob die angedachte Anhebung des Anforderungs-Niveaus um weitere 30% sich wieder auf den Jahres-Primärenergieeinsatz oder doch gar auf die Bauteil-Referenz-Werte beziehen wird. In jedem Fall wird dies nicht nur Glas-U-Werte unter 1,0 bedeuten, sondern dann wirkliche Verbesserungen bei den Rahmen-U-Werten, die sich dann ebenfalls um den gleichen Zahlenwert bewegen werden müssen.

Wesentliche Änderungen in der EnEV 2009:
  • Verschärfung der primärenergetischen Anforderungen

  • Einführung des Referenzgebäudeverfahrens für Wohngebäude

  • Neues Bilanzierungsverfahren (DIN V 18599) für Wohngebäude

  • Außerbetriebnahme von Nachtspeicherheizungen

  • Stärkung des Vollzugs der EnEV


Bitte informieren Sie sich, in wie weit Ihr Gebäude oder Ihre Eigentumswohnung davon betroffen sind. Weiterführende Informationen finden sie auch unter folgenden Links:

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Handwerker-Leistungen jetzt bis 1.200 Euro steuerlich absetzbar

Mit dem Einbau moderner Wärmedämm-Fenster reduzieren Sie nicht nur deutlich Ihre Heizkosten, sondern können dabei auch noch richtig Steuern sparen. Als Vermieter oder selbstnutzender Eigentümer können Sie das Finanzamt für Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen an den Kosten beteiligen. Handwerker-Leistungen und "haushaltsnahe Dienstleistungen" sind jeweils auf Antrag zu 20% direkt von der Steuerschuld abzugsfähig. Die absetzbaren Maximalbeträge wurden 2009 deutlich erhöht. Seit dem 1. Januar 2009 können Sie die Arbeitskosten für Montage- bzw. Handwerkerlohn für den Einbau von Fenstern und Türen bis zu maximal 6.000 Euro absetzen und so bis zu 1.200 Euro Steuern sparen. Voraussetzung ist, dass die Arbeitskosten auf der Handwerker-Rechnung seperat ausgewiesen wurden.

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