2009 neue Förderprogramme der KfW-Bank für Energiesparmaßnahmen
bei Neubauten und bestehenden Wohngebäuden
Jetzt auch Einzelmaßnahmen förderfähig
Seit dem 1. April 2009 ersetzen die Programme "Energieeffizient Bauen" und
Energieeffizient Sanieren" die bisherigen Programme "Ökologisch Bauen",
"CO
2-Gebäudesanierung" und "Wohnraum modernisieren".
Die Programme dienen der Förderung von Maßnahmen der Energieeinsparung
und zur Minderung des CO
2-Ausstoßes bei Wohnungsneubauten
und bestehenden Wohngebäuden. In beiden neuen Programmen wurde der Begriff des
"KfW-Effizienzhauses" eingeführt.
A. Energieeffizient Bauen
Mit diesem Förderprogramm wird mit zinsverbilligten Darlehen die Errichtung,
Herstellung oder der Ersterwerb von neuen Wohngebäuden geförder, die den
Förderstandard eines
"KfW-Effizienzhauses 55 oder 70" erreichen. Gleichzeitig
darf der Jahresprimärenergiebedarf der Gebäude nicht mehr als 40 kW/h pro m
2
Gebäudenutzungsfläche und Jahr (KfW-Effizienzhaus 55) bzw.
60 kW/h pro m
2 und Jahr (KfW-Effizienzhaus 70) betragen.
B. Energieeffizient Sanieren
Dieses Programm fasst das Förderangebot zur energetischen Modernisierung bestehender
Wohngebäude zusammen. Es gilt für Gebäude, für die vor dem
01.01.1995
der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde. Für eine Förderung stehen
folgende Varianten zur Verfügung:
- Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 70 oder 100
Mit diesem Programm werden
Maßnahmen gefördert, die dazu beitragen, das energetische Niveau
eines "KfW-Effizienzhauses 70 oder 100" zu erreichen sowie
der Ersterwerb entsprechend sanierter Wohneinheiten. Die Anforderungen entsprechen den
bisherigen Vorgaben von "EnEV-Neubau-Niveau" bzw. "EnEV-Neubau-Niveau minus 30". Für dieses
Förderangebot erhöht sich der Förderhöchstbetrag auf 75.000 Euro je Wohneinheit.
- Einzelmaßnahmen und freie Einzelmaßnahmen-Kombinationen
Eine Förderung energieeffizienter Einzelmaßnahmen wurde nun im Programm
"Energieeffizientes Sanieren" zusammengefasst. Neu ist, dass die Förderung vordefinierter
Maßnahmenpakete entfällt und dafür die Möglichkeit der freien
Kombination von Einzelmaßnahmen geschaffen wurde. Gefördert werden:
- Wärmedämmung der Außenwände
- Wärmedämmung des Daches bzw. der oberen Geschossdecke
- Erneuerung der Fenster
- Einbau einer Lüftungsanlage
- Austausch der Heizungsanlage
Besonders interessant für Privatpersonen, die Eigentümer von selbstgenutzten oder
vermietetem Wohnraum sind, ist der Umstand, dass neben zinsgünstigen Krediten auch
Zuschüsse für den Austausch alter Fenster beantragt werden können. So gewährt
die KfW-Förderbank einen Zuschuss von 5% der förderfähigen Investitionskosten,
maximal jedoch 2.500 Euro je Wohneinheit. Somit kann man auch von einer so genannten
"Abwrack-Prämie" für alte Fenster sprechen.
Bitte informieren Sie sich über genauere Details zu den Programmen bei Ihrem
Gebäude-Energie-Berater oder einem zuverlässigen Sachverständigen. Informationen
finden Sie auch auf folgenden Webseiten:
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Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) beschlossen
Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) wird im Herbst 2009 in Kraft treten.
In Umsetzung der Klimaziele der Bundesregierung werden damit Gebäude gegenüber
der alten Regelung (EnEV 2007) um durchschnittlich 30% sparsamer im
Energieverbrauch sein müssen. Die Regelung gilt für die Errichtung neuer
Wohngebäude als auch für die Modernisierung von Altbauten und den entsprechenden
Nachrüstpflichten.
Die EnEV 2009 ist wiederum nur ein Zwischenschritt für weitere Verschärfungen der
Wärmedämm-Anforderungen. Angekündigt ist bereits eine EnEV 2012, bei der noch offen ist,
ob die angedachte Anhebung des Anforderungs-Niveaus um weitere 30%
sich wieder auf den Jahres-Primärenergieeinsatz oder doch gar auf die Bauteil-Referenz-Werte
beziehen wird. In jedem Fall wird dies nicht nur Glas-U-Werte unter 1,0 bedeuten,
sondern dann wirkliche Verbesserungen bei den Rahmen-U-Werten, die sich dann
ebenfalls um den gleichen Zahlenwert bewegen werden müssen.
Wesentliche Änderungen in der EnEV 2009:
- Verschärfung der primärenergetischen Anforderungen
- Einführung des Referenzgebäudeverfahrens für Wohngebäude
- Neues Bilanzierungsverfahren (DIN V 18599) für Wohngebäude
- Außerbetriebnahme von Nachtspeicherheizungen
- Stärkung des Vollzugs der EnEV
Bitte informieren Sie sich, in wie weit Ihr Gebäude oder Ihre Eigentumswohnung
davon betroffen sind. Weiterführende Informationen finden sie auch unter folgenden
Links:
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Handwerker-Leistungen jetzt bis 1.200 Euro steuerlich absetzbar
Mit dem Einbau moderner Wärmedämm-Fenster reduzieren Sie nicht nur deutlich Ihre
Heizkosten, sondern können dabei auch noch richtig Steuern sparen. Als Vermieter oder
selbstnutzender Eigentümer können Sie das Finanzamt für Instandhaltungs- und
Modernisierungsmaßnahmen an den Kosten beteiligen. Handwerker-Leistungen und
"haushaltsnahe Dienstleistungen" sind jeweils auf Antrag zu 20% direkt von der
Steuerschuld abzugsfähig. Die absetzbaren Maximalbeträge wurden 2009 deutlich erhöht.
Seit dem 1. Januar 2009 können Sie die Arbeitskosten für Montage- bzw. Handwerkerlohn
für den Einbau von Fenstern und Türen bis zu maximal 6.000 Euro absetzen und so bis zu
1.200 Euro Steuern sparen. Voraussetzung ist, dass die Arbeitskosten auf der
Handwerker-Rechnung seperat ausgewiesen wurden.
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